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   ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11   

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https://dejure.org/2012,12882
ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11 (https://dejure.org/2012,12882)
ArbG München, Entscheidung vom 06.03.2012 - 16 BV 283/11 (https://dejure.org/2012,12882)
ArbG München, Entscheidung vom 06. März 2012 - 16 BV 283/11 (https://dejure.org/2012,12882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Aufstellung eines Sozialplans - Schwellenwerte für eine Betriebsänderung - Betriebsteil und Hauptbetrieb als ein Betrieb beim Vorliegen eines Zuordnungsbeschlusses nach § 4 Abs 1 S 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
    Grundsätzliche Bedeutung ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. z. B. BAG, Beschluss vom 22.03.2005 - 1 ABN 1/05).

    Klärungsbedürftig ist sie, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 22.03.2005 - 1 ABN 1/05).

  • LAG München, 26.01.2011 - 11 TaBV 77/10

    Errichtung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
    Nachdem das Arbeitsgericht München mit Beschluss vom 24.09.2010 den Antrag auf Errichtung einer Einigungsstelle zurückgewiesen hatte (Az. 19 BV 353/10), hob das LAG München mit Beschluss vom 26.01.2011 (Az. 11 TaBV 77/10) die Entscheidung des Arbeitsgerichts München auf und setzte die begehrte Einigungsstelle ein.

    Das Landesarbeitsgericht München, das mit Beschluss vom 26.01.2011 (Az. 11 TaBV 77/10) im Verfahren gemäß § 98 ArbGG die Einigungsstelle, deren Spruch im vorliegenden Verfahren angegriffen wird, eingesetzt hat, begründet seine Entscheidung in erster Linie damit, dass es weder nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 BetrVG noch nach dem Sinn und Zweck der durch Gesetz vom 23.07.2001 eingeführten Neuregelungen in §§ 4 Abs. 1 S. 2 und 111 S. 1 BetrVG geboten sei, einen qualifizierten Betriebsteils nach einem Teilnahmebeschluss nicht mehr als selbständigen Betrieb gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG zu qualifizieren (so im Ergebnis auch Däubler, BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 111 Rn 48; Seebacher, AuR 2011, 335 ff.).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
    Daher kann nur die Feststellung seiner Unwirksamkeit beantragt werden und nicht die Aufhebung des Einigungsstellenspruchs (BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 ABR 37/01).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
    Der Spruch der Einigungsstelle unterliegt insoweit der vollen Überprüfung durch das Arbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 ABR 43/99).
  • OVG Thüringen, 08.12.2010 - 3 EO 1105/10

    Thüringer Regelung über die Entgeltgenehmigung bei der Entsorgung sog. tierischer

    Auszug aus ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
    Das Landesarbeitsgericht München, das mit Beschluss vom 26.01.2011 (Az. 11 TaBV 77/10) im Verfahren gemäß § 98 ArbGG die Einigungsstelle, deren Spruch im vorliegenden Verfahren angegriffen wird, eingesetzt hat, begründet seine Entscheidung in erster Linie damit, dass es weder nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 BetrVG noch nach dem Sinn und Zweck der durch Gesetz vom 23.07.2001 eingeführten Neuregelungen in §§ 4 Abs. 1 S. 2 und 111 S. 1 BetrVG geboten sei, einen qualifizierten Betriebsteils nach einem Teilnahmebeschluss nicht mehr als selbständigen Betrieb gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG zu qualifizieren (so im Ergebnis auch Däubler, BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 111 Rn 48; Seebacher, AuR 2011, 335 ff.).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12

    Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag

    Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. März 2012 - 16 BV 283/11 - wird zurückgewiesen.
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